Orte, Zeiten, Kosten

Orte

Der NaturKinderGarten Halle befindet sich auf den Galgenbergen in Halle (Saale), einem beliebten Naherholungsgebiet und sog. Geschützten Landschaftsbestandteil der Stadt.

Der Treffpunkt zum Bringen und Abholen der Kinder ist auf dem ehemaligen Schulgartengelände am Fuß des Großen Galgenberges (gegenüber vom Netto-Markt, Am Galgenberg 1), das jetzt vom „Celtis, Kulturgarten am Galgenberg e.V.“ genutzt, erhalten und weiter entwickelt wird. Dort steht uns bei schlechtem Wetter ein Schutzraum zur Verfügung, außerdem auch Toiletten sowie viel Platz im Garten und auf einer separaten Spielwiese.

(Großes Zufahrtstor, rechts daneben befindet sich unsere Eingangstür.)

Von dort aus unternehmen wir mehrmals wöchentlich unsere Streifzüge über die Galgenberge, die ein sehr abwechslungsreiches Gelände bieten.

Wenn wir Exkursionen in andere Waldgebiete, zu kulturellen Veranstaltungen oder andere Ausflüge unternehmen, kann es ggf. einen anderen Treffpunkt geben, der dann gesondert bekannt gegeben wird.

Einige Bilder von unserem großzügigen Gartengelände:

Spielorte auf den Galgenbergen:

Zeiten

Der NaturKinderGarten Halle ist ein Halbtagsangebot mit einer Betreuungszeit von 7 Stunden von Montag bis Freitag. Die Öffnungszeiten sind von 8 Uhr bis 15 Uhr.

Schließzeiten sind zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an drei Wochen in den Sommerferien. Die genauen Daten werden jeweils für das kommende Jahr in Absprache mit dem Kuratorium festgelegt.

Kosten

Die Kosten entsprechen der Gebührensatzung der Stadt Halle (Saale) und betragen zurzeit für den 6-h-Platz 95 €/Monat. Für 7 h betragen sie 104 €. Wer eine Ermäßigung oder Erstattung beantragen möchte, erhält beim „Dienstleistungszentrum Familie“ der Stadt Halle Auskunft und Beratung. Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig den Kindergarten, fallen die Kosten nur für das erste Kind an. Ebenso, wenn das erste Kind einen Hort besucht.

Zusätzliche Kosten entstehen noch durch das Mittagessen, das wir von der Küche des Waldorf-Vereins liefern lassen.

Pro Monat und Kind wird zudem eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 10,00 € erhoben. Diese dient zur Abdeckung der Kosten für das Vesper, gelegentliche Verpflegung bei Feiern (Ostern/Weihnachten u.ä.), Exkursionen, Kurse, Feste und ggf. Sonstiges, das über die reguläre Finanzierung nicht abgedeckt wird.